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Gemäss Niederspannungs-Installationsverordnung vom 7. November 2001 ist der Eigentümer einer Elektrischen Anlage verantwortlich für die Sicherheit seiner Anlagen. Der Eigentümer ist verpflichtet, diese periodisch kontrollieren zu lassen. Diese Kontrolle muss von einem unabhängigen Kontrollorgan durchgeführt werden (d. h: Eine Firma, die weder an der Planung, der Durchführung oder der Erstellung beteiligt war.)
Was wird kontrolliert?
Die Kontrolle umfasst sämtliche Installationen in einem Gebäude vom Sicherungskasten bis zur letzten Steckdose, Leuchten oder Verbraucher. Kontrolliert wird gemäss den geltenden gesetzlichen Bestimmungen und Normen (NIV, NIN, WV).
Falls Mängel vorhanden sind, sind diese durch einen konzessionierten Elektroinstallateur innert Frist beheben zu lassen.
 Defekter Sicherungskopf in einer Wohnungsunterverteilung.
 Verbrannte Steckdose, verursacht durch einen Heizofen.
Wann wird kontrolliert?
Je nach Gebäudeart wird die
Kontrolle jedes Jahr, alle fünf, zehn oder zwanzig Jahren durchgeführt.
Bei Handänderungen darf die letzte Kontrolle maximal fünf Jahre zurück
liegen. Bei Neuinstallationen, ausgenommen im Wohnungsbau, ist zwingend
eine unabhängige Abnahmekontrolle erforderlich.
Wozu wird kontrolliert?
Die Kontrolle dient der frühzeitigen Erkennung von mangelhaften und gefährlichen Installationen. Es gilt diese rechtzeitig zu erkennen und zu beheben.
Nachstend einige Beispiele, gefährlicher Installationen.
 Loser Schalter mit Klemmen unter Spannung. Diese bedeuten Lebensgefahr bei Berührung
 Eingeklemmtes Verlängerungskabel. Brandgefahr.
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